Riester Rente – Auch die eventuellen Nachteile beachten!
Riester Rente – Auch die eventuellen Nachteile beachten!
Sicherlich ist die Riester Rente ein Schritt in die richtige Richtung um einer drohenden Altersarmut vorzubeugen. Jedoch sollte man folgende Dinge bei Abschluss beachten:
Was passiert wenn man seinen Lebensabend im Ausland genießen möchte?
Möchte man seinen Ruhestand im Ausland genießen, hat man keinen Anspruch mehr auf die Riester Rente. Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile müssen komplett zurückbezahlt werden. Hier ist immerhin eine Ratenzahlung zulässig.
Was passiert bei vorzeitiger Kündigung?
Ein Vorteil der Riester Rente ist, dass sie ein Leben lang bezahlt wird. Das bedeutet jedoch auch, man kommt ohne Verlust der Förderung nicht vorzeitig an sein Geld. Kündigt man dennoch, da man sich eventuell in einer finanziellen Notsituation befindet, müssen die bis dahin erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurück bezahlt werden. Nur bei Rentenbeginn ist eine Teilauszahlung von 30 % möglich ohne die Förderung einzubüßen.
Was passiert wenn man im Alter eventuell eine Grundsicherung erhält?
Sollte man im Alter so wenig Geld haben, dass einem die Grundsicherung vom Staat zusteht, zahlt sich das Riester-Sparen nicht für einen aus. Nach heutiger Rechtslage wird die Riester Rente auf den Anspruch im Alter angerechnet. Unter www.riester-optimierer.de kann man prüfen ob sich die Riester Rente für einen rechnet.
Kann der Anbieter gewechselt werden?
Ein Wechsel des Anbieters ist je nach Versicherungsgesellschaft mit Kosten verbunden. Diese werden natürlich dem „Vorsorgesparer“ vom Unternehmen in Rechnung gestellt. Hier sollte man sich auf alle Fälle vorab genauestens informieren.
Was passiert bei frühzeitigem Ableben?
Bei Tod des förderungsberechtigten vor Rentenbeginn muss der Anteil an staatlichen Zulagen (incl. Steuervergünstigungen) zurückbezahlt werden. Die Zulagen können jedoch auf den Ehepartner übertragen werden, sofern er einen eigenen Riester Vertrag besitzt. Sollte es weder Ehepartner, noch Kinder geben, fließt das Geld zwar an die Erben, jedoch müssen auch diese die staatliche Förderung komplett zurückbezahlen. Auch wenn Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, haben Sie keinen Anspruch den Vertrag zu übernehmen.
Jeder Sparer muss individuell entscheiden ob einer der oben genannten Punkte evtl. für Ihn ein Problem oder eine Option darstellen (z. Bsp. Ruhestand im Ausland) könnte. Ist man sich dessen bewusst kann man sich beruhigt auf die Suche nach der geeigneten Sparform für einen Riester Vertrag machen.