Nichtveranlagungsbescheinigung
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhält man nur auf Antrag, denn sie ist in erster Linie für Personen mit einem geringen Einkommen vorgesehen. Hiermit wird es diesen ermöglicht, auch Zinsen die über dem Sparerfreibetrag liegen, steuerfrei vereinnahmen zu können.
Seit 2009 ist dies auch über dem Sparerpauschbetrag möglich. Die Freibeträge belaufen sich auf 801 Euro für jede Person; bis zu dieser Grenze sind die Zinsen steuerfrei. Hierfür muss allerdings der entsprechenden Bank ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge vorliegen. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung dürfen auch Beträge, die über dieser Grenze liegen, steuerfrei vereinnahmt werden. Voraussetzung hierfür ist es, dass das zu versteuernde Einkommen für jede Person pro Jahr, den Freibetrag von 7.664 Euro nicht übersteigt.
Daher ist die Bescheinigung überwiegend für Personen, die zwar Zinseinkünfte haben, aber über nur ein sehr geringes Einkommen, sei es durch selbstständige oder nicht selbstständige Arbeit oder auch andere Einkünfte aus Miete und Pacht oder dergleichen, verfügen. Dies ist vor allem bei Rentnern und Studenten gegeben. So kann es verhindert werden, dass die Anleger für ihre Zinsen oder Dividenden Zinsabschlagsteuer bezahlen müssen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung
erhält man in Formularform beim zuständigen Finanzamt auf Antrag. Diese ausgefüllte Bescheinigung legen die Sparer bei der Bank vor, die so den Abzug der Zinsabschlagssteuer oder neu: der Abgeltungssteuer für Beträge oberhalb des Sparerfreibetrages, aussetzen. So nehmen diese keinen automatischen Steuerabzug vor, auch wenn die obere Grenze von derzeit 7.834 Euro plus 801 Euro Freibetrag plus den 36 Euro Sonderausgabenabzug überschritten wurde.
Sollten bei einem Anleger mit Nichtveranlagungsbescheinigung die Grenzwerte für Einkünfte und Kapitalerträge doch in einem Kalenderjahr übersteigen, so muss dieser eine Steuererklärung einreichen. So müssen diese erzielten Einnahmen noch nachträglich versteuert werden. Es gilt also, sich vorher genauestens bei den Banken oder beim Finanzamt zu informieren. Denn so verhindert man, das es am Jahresende eine böse Überraschung gibt. Durch eine genaue Vorbereitung und Beratung wird dies bereits im vornherein verhindert.