Unternehmergesellschaft – Informationen für Gründer
Gemeinsam mit der „Generalüberholung“ des alten GmbH-Rechts soll auch die Unternehmergesellschaft eingeführt werden. Die Unternehmergesellschaft wird den Einstieg in eine unternehmerische Tätigkeit mit Haftungsbeschränkung erleichtern, um Wettbewerbsnachteile, die bisher noch in Deutschland bestehen, für Gründer auszugleichen. So möchte man mit der Unternehmergesellschaft auch erreichen, dass Gründer nicht beispielsweise eine Limited gründen müssen, weil sie nicht das ausreichende Stammkapital für eine GmbH mitbringen können. Das Stammkapital einer Unternehmergesellschaft soll zu Beginn mit einem Euro ausreichend sein. Im Gegenzug muss die Unternehmergesellschaft aber auf 25 Prozent des Jahresgewinns verzichten und damit das Stammkapital auf 10 000 Euro ausbauen. Somit ist gewährleistet, dass man auch mit knappen finanziellen Mitteln eine haftungsbeschränkte Handlungsform erreichen kann.
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