UG
Das Kürzel UG steht für haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft und bezeichnet die neue Unterform der klassischen GmbH. Die UG kommt ohne Mindeststammkapital aus und kann mit einem symbolischen Euro gegründet werden. Zudem gewährt sie ihrem Gründer sein Haftungsrisiko auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Von der Einführung der UG können damit vor allem Existenzgründer profitieren, die über kein großes Startkapital verfügen und zunächst ihr Unternehmen ohne Fremdkapital gründen wollen. Der Sinn und Zweck der Unternehmergesellschaft ( UG ) besteht vor allem darin, die Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland zu stoppen und das Interesse für deutsche Rechtsformen zu wecken. Gerade in den letzten Jahren haben viele deutsche Unternehmen die Gründung in Form der englischen Limited der Gründung einer deutschen Kapitalgesellschaft vorgezogen.
Neben der geringen Stammeinlage hat die UG noch einen weiteren Vorteil. Im GmbH Gesetz werden künftig Musterprotokolle abgedruckt, die vorgefertigte Gesellschafterverträge, den Gesellschafterbeschluss zur Legitimation des Geschäftsführers, sowie eine Mustersatzung enthalten. Diese kann der Gründer der ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) nutzen und damit erhebliche gebühren für den Notar sparen. Erleichterung erfährt der Gründer auch bei der Eintragung der UG beim Handelsregister. Hier wird das Eintragungsverfahren vom restlichen verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren angekoppelt und somit stark beschleunigt.
Aufgrund der niedrigen Stammeinlage läuft der Gesetzgeber Gefahr den Gläubigerschutz zu vernachlässigen und damit die Seriosität der Mini GmbH in Frage zu stellen. Um dieser Problematik entgegen zu wirken, ist der Gründer einer UG verpflichtet ein Viertel seiner Jahresgewinne als Stammkapital anzusparen, um somit die Mindeststammeinlage der normalen GmbH in Höhe von 25.000 Euro zu erreichen. Anschließend ist vorgesehen, dass die Euro GmbH in die klassische GmbH umgewandelt wird. So müssen auch mittelständische GmbH Unternehmen nicht um den guten Ruf der GmbH fürchten. Wichtig für Existenzgründer ist, sich rechtzeitig mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzten, da insbesondere die steuerrechtlichen Grundlagen und die Bilanzierungspflicht sich bei der UG erheblich unterschiedlich darstellen, als bei der Einzelunternehmung.