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Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft

Als haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wird die neue Unterform der bisherigen GmbH bezeichnet. Sie ist im Zuge des Modernisierungsgesetz zum GmbH Recht ( MoMiG ) entwickelt worden und kann ab November 2008 gegründet werden. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ( UG ) kann mit nur einem Euro gegründet, das Haftungsrisiko wird auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Die Mini GmbH soll als Einstiegsvariante gelten. Aus diesem Grund beabsichtigt die Bundesregierung die Gründung der ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) stark zu vereinfachen und kostengünstiger zu gestalten. Zu diesem Zweck wird es erstmals eine Mustersatzung, vorgefertigte Gesellschafterverträge, eine Gesellschafterliste, sowie einem Gesellschafterbeschluss zur Legitimation des Geschäftsführers geben. Nutzt der Gründer der Unternehmergesellschaft diese Musterprotokolle, so fallen die Gebühren für den Notar erheblich geringer aus.

Seit dem die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft beschlossene Sache ist, fürchten viele mittelständische Unternehmen um den guten Ruf und die Seriosität der GmbH. Um dem entgegen zu steuern verpflichtet der Gesetzgeber die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft 25% ihrer jährlichen Gewinne als Stammeinlage zurück zulegen, um mit Erreichen der Mindeststammeinlage der normalen GmbH in Höhe von 25.000 Euro die UG in diese umzuwandeln. Diese Ansparungsmodell ist einmalig im deutschen GmbH Recht und soll dazu dienen, den Gläubiger besser zu schützen.

Erleichterung erfährt der Gründer einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft auch bei der Eintragung der Euro GmbH ins Handelsregister. Hier wird es künftig eine Trennung des Eintragungsverfahrens vom üblichen verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren geben, um somit die Eintragung zügiger voran zu bringen. Auch können Gesellschafter der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft ab November 2008 selbst über die Höhe ihrer Stammeinlage bestimmen. Des Weiteren hat die Bundesregierung veranlasst, dass die Geschäftsanteile flexibler gestaltet werden, so dass diese einfacher aufgeteilt, zusammengelegt oder an Dritte übertragen werden können. Das Ziel der Regierung all dieser Maßnahmen ist ein Stoppen der Abwanderungen deutscher Unternehmen ins Ausland. Vor allem soll die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft konkurrenzfähig zur englischen Limited werden. Ob dies gelingt wird sich erst im November bei der Umsetzung in der Praxis zeigen.

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