Ein Euro GmbH
Dass die 1 Euro GmbH ( ein Euro GmbH ) kommen wird, ist mit ziemlicher Sicherheit zu
bestätigen. Wann der Gesetzgeber allerdings die 1 Euro GmbH offiziell Gründern zur
Verfügung stellen wird, steht gewissermaßen noch in den Sternen. Ausgehen kann man aber
von einer Einführung der 1 Euro GmbH im Jahr 2008.
Augenblicklich werden die vorgeschlagenen Regelungen zur 1 Euro GmbH noch geprüft.
Diese Regelungen werden in das bestehende GmbH-Recht eingegliedert sein und somit wird
die 1 Euro GmbH eine Untervariante der GmbH. Grundsätzlich soll sich die 1 Euro GmbH an
Gründer richten, die mit dieser Rechtsform vereinfacht ein haftungsbeschränktes
Unternehmen gründen können sollen. Außerdem möchte man mit der Einführung der 1 Euro
GmbH der Abwanderung von deutschen Gründern ins Ausland Abhilfe schaffen. Somit
würden sich mit der 1 Euro GmbH Wettbewerbsnachteile ausgleichen lassen.
Insbesondere durch ein geringes Stammkapital von einem Euro soll die 1 Euro GmbH an
Attraktivität für Gründer gewinnen. Unerlässlich wird aber der Ausbau des Stammkapitals auf
die Höhe des Stammkapitals einer GmbH sein. Dies soll durch Rücklagen aus dem Gewinn
der 1 Euro GmbH geschehen. Aber auch eine Mustersatzung soll die Gründung einer 1 Euro
GmbH einfach halten, die allerdings noch umstritten ist. Mit der Mustersatzung, auch
Mustergesellschaftsvertrag genannt, würde auch – abgesehen von der Beglaubigung der
Unterschriften – das Aufsuchen eines Notars wegfallen. Zudem möchte man das
Eintragungsverfahren einer 1 Euro GmbH in das Handelsregister auf elektronischem Wege
beschleunigen. Die genannten Angaben zur 1 Euro GmbH entsprechen nur den vorläufigen
Plänen, die immer noch abgeändert werden können.