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Die Mini-GmbH

Selbständigkeit. Der Traum vieler. Sein eigener Chef sein, selbst bestimmen wann, wo und vor allem wie viel gearbeitet wird. Als eine der ersten stellt sich da die Frage nach der passenden Rechtsform, speziell vor dem Hintergrund der Haftung. In Deutschland gibt es bislang als passende Form beispielsweise die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH. Sie ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, kann also beispielsweise klagen und verklagt werden. Da das Recht der GmbH schon sehr alt ist bedarf es einiger Reformen. Die Bundesregierung hat hier durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) reagiert. Der Entwurf des Gesetzes sieht neben der Reform des normalen GmbH-Rechts auch die Einführung einer Mini-GmbH, offiziell Unternehmergesellschaft, vor.

Diese Mini-GmbH kommt, im Gegensatz zu ihrer großen Schwester, der GmbH, mit nur einem Euro Stammkapital aus. Sie ist also die Antwort auf die englische Limited, welche seit dem Urteil des EuGH auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU gegründet werden darf.

Aus Schutz für mögliche Geschäftspartner muss die Mini-GmbH mit dem Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ firmieren, wobei das Wort Unternehmergesellschaft mit UG abgekürzt werden darf.

Die Haftung ist vergleichsweise der Haftung der normalen GmbH. Grundsätzlich wird mit dem Geschäftsvermögen gehaftet. Im Gesetzesentwurf ist sowohl für die normale als auch für die Mini-GmbH ein Gründungsset vorgesehen. Dieses Set besteht aus einer Mustersatzung, der Anmeldung zum Handelsregister, der Gesellschafterliste und einer Möglichkeit zur Bestellung eines Geschäftsführers. Dieses Gründungsset ist von den Gesellschaftern auszufüllen. Eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften reicht aus, eine Beglaubigung des Gesellschaftervertrages ist nicht mehr von Nöten, was natürlich Zeit und Geld spart.

Die Mini-GmbH ist im MoMiG-Entwurf der Bundesregierung verankert. Der Bundestag hat den Entwurf beraten und ihn dann in den Rechtsausschuss verwiesen.Nach einer Anfang des Jahres erfolgten Sachverständigenanhörung soll die Mini-GmbH aber nun spätestens Ende des Jahres eingeführt werden; vorher wird es aufgrund der Sommerpause leider nichts mehr.

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