1 Euro GmbH
Mit dem Modernisierungsgesetz zum GmbH Recht wird auch eine Unterform der GmbH eingeführt. Die neue Mini GmbH kann ohne Mindestkapital gegründet werden und ein symbolischer Euro als Stammeinlage ist ausreichend. Daher wird die neue Rechtsform auch als 1 Euro GmbH ( ein Euro GmbH )bezeichnet. Die 1 Euro GmbH wird zudem auch haftungsbeschränkt sein, so dass der Gründer nicht mit seinem Privatvermögen haftet, sondern nur mit dem Vermögen der Gesellschaft. Um die 1 Euro GmbH attraktiver zu gestalten und um bestehende Unternehmen, die bisher als Limited gegründet worden zu einer Umwandlung in die Mini GmbH zu bewegen, wird das Gründungsverfahren stark vereinfacht.
So hat die Bundesregierung so genannte Musterprotokolle für die 1 Euro GmbH vorgesehen, die vorgefertigte Gesellschafterverträge, eine Gesellschafterliste, sowie eine Mustersatzung enthalten soll. Werden diese Musterprotokolle vom Gründer verwendet, so können erheblich Gebühren für den Notar eingespart werden. Einfacher und vor allem schneller wird nach Angaben der Bundesregierung auch das Eintragungsverfahren der 1 Euro GmbH beim Handelsregister. Das Verfahren wird künftig vom restlichen verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren abgetrennt, so dass der Gründer der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft viel Zeit sparen kann.
Der Gesetzgeber sieht die 1 Euro GmbH als Einstiegsvariante zur normalen GmbH. Mit der Unternehmergesellschaft ( UG ) soll ein Abwanderungsstopp deutscher Unternehmen ins Ausland bezweckt werden. Die 1 Euro GmbH soll dabei international konkurrenzfähig werden, insbesondere zur englischen Limited. Dazu gestaltet das Modernisierungsgesetz ( MoMiG ) künftig auch die Geschäftsanteile flexibler, so dass diese einfacher aufgeteilt, zusammengelegt oder auch an dritte übertragen werden können. Aber auch die Höhe der Stammeinlage kann in Zukunft von den Gesellschaftern selbst bestimmt werden, um auf die individuelle finanzielle Situation des Gesellschafters einzugehen. Eine Weitere Neuerung wird es im deutschen GmbH Recht bezüglich der Gewinnausschüttung der Euro GmbH geben. Das MoMiG sieht für die 1 Euro GmbH ein Ansparungsmodell vor, welches bestimmt, dass die Unternehmergesellschaft ein Viertel ihrer Jahresgewinne als Stammkapital ansparen muss und somit den Gläubigerschutz aufrecht zu erhalten. Mit der Erreichen der Mindestkapitaleinlage der klassischen GmbH in Höhe von 25.000 Euro kann die 1 Euro GmbH jedoch in diese umgewandelt werden.